Im Internet gibt’s alles, und zwar alles gratis… Oder doch nicht? Es scheint Leute zu erstaunen, ja gar zu empören, wenn eine grosse Bildagentur ihre eigenen Interessen und die seiner Fotografen schützen will. Nach der Lektüre des 20minuten Artikels könnte man dies zumindest meinen…
Ein Hobby-Webdesigner soll beim „basteln“ von Webseiten für Freunde Bilder via Google gesucht haben. Für die Webseiten erhielt er „nur symbolische Beträge“. Unter den so gefunden und verwendeten Bildern waren auch zehn von GettyImages. Getty Images fordert mit seinen Anwälten nun beinahe 17’000 Franken für die illegale Verwendung der zehn Bilder.
Beim TAmedia-Blatt 20Minuten scheint man dies nicht verstehen zu wollen. Man schreibt, dass die Bilder ja bloss in Briefmarkengrösse verwendet wurden. Doch wem gehören denn die Bilder und rechtfertigt das vom Angeschuldigten behauptete angebliche Nichtwissen die Urheberrechtsverletzung? Mal abgesehen davon, dass die Verkaufsabsicht und der Copyright-Status auf einer Bildagentur-Webseite recht offensichtlich erkennbar sein sollte.
Erstaunlich ist die Selbstbedienungsmentalität im Internet auch darum, weil es Unmengen an ganz offiziellen Gratis- und Billigstangeboten gibt – vor allem auch von den gesuchten Symbolbildern. Die gleichen Urheberrechtsfragen stellen sich ja genau so auch bei Texten (20min Journalisten), Tönen, Grafiken und anderen Inhalten. Oder etwa nicht?
Vielleicht hat das mangelnde Verständnis damit zu tun, dass beim Medienkonzern Tamedia ebenfalls eine Selbstbedienungsmentalität herrscht? Man beachte hierzu diesen Fall: http://www.flickr.com/photos/ogil/3065638576/
Der Beitrag über Erwin Wurm ist insofern „krass“, weil TA-Media davon ausgeht, „nur“ eine Website abgebildet zu haben. Wurm ist immerhin durch Urheberrechtsgesellschaften international abgesichert, und wir würden es nie riskieren, ein Bild von ihm ohne Zustimmung der Pressestelle/Galerie sowohl auf dem Internet als auch im Print zu reproduzieren.
fotointern.ch wird in einer der nächsten Print-Ausgaben ein Gespräch mit Vertretern der Urheberrechtsgesellschaften zu dieser Problematik führen. Weitere Tipps sind auf dieser Site erwünscht.
…ist der obgenannte Beitrag mit Fachleuten zum Urheberrecht in der FotoIntern-Druckausgabe bereits erschienen? Dieses Thema ist derzeit ja *räusper* ziemlich aktuell.
Als Hinweis in dieser Sache möchte ich auf die kunst- und fotografiefeindlichen Bundesgerichtsurteile mit präjudiziellem Charakter verweisen, die einen nicht gerade dazu ermutigen, die rechtliche Durchsetzung der eigenen Ansprüche zu anzustreben; vgl. „Photograph of Public Interest is Denied Copyright Protection“, http://flickr.com/groups/zueriflickrdrinks/discuss/72157610575627313/#comment72157610641443516