Berner aufgepasst: Alle zwei Jahre schreibt das Amt für Kultur des Kantons Bern einen Fotowettbewerb für den Fotopreis des Kantons Bern aus. Dieses Jahr ist es wieder soweit: Es kann ein Portfolio zu einem freien Thema eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 10. Januar 2011.
Das Amt für Kultur schreibt den Fotowettbewerb für den Fotopreis 2011 des Kantons Bern aus. Dieser Wettbewerb wird seit 1985 alle zwei Jahre durchgeführt. Er steht professionellen bernischen Fotografinnen und Fotografen offen, die sich hauptberuflich mit Fotografie auseinandersetzen oder die Fotografie als ein professionelles künstlerisches Ausdrucksmedium verstehen. Die Wettbewerbsaufgabe besteht in der künstlerischen Bearbeitung eines individuellen, frei wählbaren Themas und in der Einreichung eines Portfolios mit Fotografien zu diesem Thema. Die von der Fachjury ausgezeichneten Fotoserien sowie weitere ausgewählte Fotografien werden im Rahmen einer Verkaufsausstellung im Photoforum PasquArt in Biel vom 26. März bis 29. Mai 2011 öffentlich präsentiert.
Das beigelegte Reglement mit näheren Informationen zu den Wettbewerbsbestimmungen und den einzureichenden Portfolios ist auf der Website des Amtes für Kultur unter www.erz.be.ch/kultur verfügbar oder kann direkt bei uns angefordert werden über E-Mail gkk@erz.be.ch. Einsendeschluss für die Einreichung der Fotoserien ist der Montag, 10. Januar 2011 (Datum des Poststempels). Beurteilt werden die Portfolios von einer Fachjury mit Mitgliedern der kantonalen Kunstkommission. Für den Fotopreis 2011 des Kantons Bern steht eine Preissumme von CHF 50’000 zur Verfügung sowie ein Ankaufsbudget von weiteren CHF 25:000 für Ankäufe aus den Fotoserien zuhanden der Kunstsammlung des Kantons Bern.
Fotopreis 2011 des Kantons Bern: Wettbewerbsreglement
1. Der Fotopreis des Kantons Bern wird alle zwei Jahre basierend auf einem Fotowettbewerb durch die kantonale Kunstkommission verliehen. Er bezweckt die Förderung und Vermittlung der Kunstsparte Fotografie im Kanton Bern. Die Preisverleihung erfolgt an der Vernissage der abschliessenden Verkaufsausstellung.
2. Der Fotowettbewerb steht allen professionellen Fotografinnen und Fotografen aus dem Kanton Bern offen, die sich entweder hauptberuflich mit Fotografie auseinandersetzen oder die Fotografie als ein professionelles künstlerisches Ausdrucksmedium verstehen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Jurierung ist ein gesetzlicher Wohnsitz und/oder eine professionelle künstlerische Tätigkeit der Fotografinnen und Fotografen seit mindestens zwei Jahren im Kanton Bern mit entsprechender Verankerung und Präsenz in der bernischen Fotografieszene. Eine Heimatberechtigung im Kanton Bern allein reicht nicht aus.
3. Die Wettbewerbsaufgabe für den Fotopreis 2011 des Kantons Bern besteht in der künstlerischen Bearbeitung eines individuellen, frei wählbaren Themas und in der Einreichung eines Portfolios mit Fotografien zu diesem Thema. Dabei gelten die folgenden Auflagen:
• Es ist ein Portfolio mit 2 bis 10 Fotografien zum gewählten Thema zu erstellen.
• Die eingereichten Fotografien können schwarzweiss und/oder farbig sein.
• Die Endgrössen der eingereichten Fotografien müssen zwischen 10 x 15 cm und maximal 50 x 60 cm liegen (inkl. allfälliges Passepartout). Arbeiten, bei denen die Originalfotografien dieses Maximalformat überschreiten, müssen durch kleinere Fotografien (zwischen 20 x 25 cm und maximal 50 x 60 cm) dokumentiert werden.
• Auf einem Beiblatt müssen die Formate der Originalfotografien angegeben und die Art der Präsentation bezeichnet werden, sofern diese Präsentation von konventionellen Lösungen abweicht.
• DVDs und gerahmte Fotografien sind für den Wettbewerb nicht zugelassen.
• Es dürfen nur neue Arbeiten eingereicht werden, die in den letzten zwei Jahren (seit 2009) fertiggestellt wurden. Das Copyright der eingereichten Fotografien muss im Besitz der jeweiligen Bewerberin oder des jeweiligen Bewerbers sein.
• Es darf nur eine Bewerbung pro Fotografin oder Fotograf eingereicht werden.
4. Auf der Rückseite jeder einzelnen eingereichten Fotografie ist der Vor- und Nachname der Bewerberin/des Bewerbers zu vermerken. Dem Portfolio ist zudem ein verschlossener Briefumschlag beizulegen. Dieser Briefumschlag muss die Personalien der Bewerberin oder des Bewerbers (Name, Postadresse, Natel und E-Mail) enthalten sowie einen Kurzbeschrieb der eingereichten Fotoserie (inkl. künstlerische Absichten, Entstehungszeit und -ort), einen Kurzlebenslauf (inkl. alle Ausbildungen), eine Arbeitsbiografie (inkl. alle Ausstellungen) und eine Kopie der Niederlassungsbewilligung.
5. Einsendeschluss für die Einreichung der Fotoserien ist der Montag, 10. Januar 2011 (Datum des Poststempels). Die Bewerbungen sind an die folgende Postadresse zu richten:
Erziehungsdirektion des Kantons Bern
Amt für Kultur
«Ausschreibung Fotopreis 2011»
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
6. Die Fachjury für den Fotopreis 2011 des Kantons Bern setzt sich aus Mitgliedern der kantonalen Kunstkommission zusammen. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden Anfang Februar 2011 schriftlich über die Entscheide informiert. Die Jurymitglieder sind selber von der Wettbewerbsteilnahme ausgeschlossen.
7. Die Jury hat die Möglichkeit, nach freiem Ermessen einen einzigen oder mehrere Fotopreise sowie allenfalls weitere Anerkennungspreise zu vergeben. Die Preissumme für den Fotopreis 2011 des Kantons Bern beträgt insgesamt CHF 50’000. Ist die Qualität der eingereichten Fotoserien in den Augen der Jurymitglieder unbefriedigend, steht es der Jury frei, von der Vergabe der bereitgestellten Preissumme teilweise oder ganz abzusehen.
8. Die von der Fachjury ausgezeichneten Fotoserien sowie weitere von der Jury ausgewählte Fotografien aus den eingereichten Portfolios werden vom 26. März bis 29. Mai 2011 im Rahmen einer Verkaufsausstellung im Photoforum PasquArt in Biel der Öffentlichkeit präsentiert. Die Ausstellungsvernissage am Samstag, 26. März 2011 beginnt um 18.30 Uhr.
Durch ihre Wettbewerbsteilnahme verpflichten sich alle Bewerberinnen und Bewerber, die eingereichten und von der Jury ausgewählten Fotografien auszustellen. Die Lieferung und Abholung der ausgestellten Fotografien ist Aufgabe der Fotografinnen und Fotografen. Die Verkaufskonditionen der Fotografien werden von der Jury gemeinsam mit den Fotografinnen und Fotografen festgelegt und sind verbindlich. Die Jury behält sich vor, bei den Nebenpreisträgern allenfalls nur eine Auswahl der eingereichten Fotoserien auszustellen.
9. Die kantonale Kunstkommission ist dazu berechtigt, die von ihr ausgezeichneten Fotoserien allenfalls zu publizieren (inkl. Publikation im Internet) und gegebenenfalls ausgewählte Fotografien aus den eingereichten Portfolios im Rahmen eines Vorkaufsrechts für die Kunstsammlung des Kantons Bern anzukaufen.
10. Die kantonale Kunstkommission lehnt jede Haftung bei allfälligen Beschädigungen oder Verlusten der eingereichten Fotoserien ab. Das Transportrisiko geht zu Lasten der jeweiligen Fotografin oder des jeweiligen Fotografen. Jede Wettbewerbsteilnehmerin und jeder Wettbewerbsteilnehmer verpflichtet sich mit der Einreichung der Bewerbung, das vorliegende Wettbewerbsreglement zu befolgen und bestätigt zugleich, mit den verbindlichen Wettbewerbsbedingungen einverstanden zu sein.
Weitere Infos finden Sie hier.