Mitten im bereits angelaufenen Weihnachtsgeschäft hat Nikon Schweiz für ihre Kunden die Garantie-Leistungen auf 3 Jahre ab Kaufdatum ausgeweitet. Sämtliche Kunden, die ihre Kamera im Laufe des Jahres 2012 gekauft haben, profitieren ebenfalls von der auf 3 Jahre erweiterten Garantieleistung.
Von der Neuerung profitieren können auch Kunden von Nikon Schweiz, die ihre Kamera bereits zu einem früheren Zeitpunkt in diesem Jahr gekauft haben. So wird beispielsweise für eine im Januar 2012 gekaufte Kamera die bisher geltende Swiss-Garantie von zwei Jahren um ein zusätzliches Jahr erweitert. Für den General Manager von Nikon Schweiz, Lukas Jufer, ist diese Regelung ein wichtiges Entgegenkommen für die äusserst loyale Kundschaft: «Wir wollten alle Kunden, die in diesem Jahr eine Nikon-Kamera von uns gekauft haben, berücksichtigen und nicht nur künftige Kunden belohnen».
Garantie-Leistungen erfordern Investment
Bereits bisher profitierten Kunden von Nikon Schweiz von einem zusätzlichen Jahr Garantie gegenüber den im Ausland gewährten 12 Monaten. Allerdings sind Garantie-Leistungen in solchem Umfang auch mit signifikanten Investitionen für den Hersteller verbunden. Einerseits entstehen zusätzliche Kosten für längere Garantiefristen, andererseits steigen mit diesen Zusatzleistungen auch die Handlingkosten.
Garantie ist nicht gleich Gewährleistung
Am 1. Januar 2013 tritt in der Schweiz eine Gesetzesrevision bezüglich der gesetzlichen Gewährleistungspflicht in Kraft. Diese sieht vor, dass der Verkäufer gegenüber dem Endkonsumenten neu 2 Jahre (bisher 1 Jahr) lang für Mängel einstehen muss, welche bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben.
Bei der Nikon Swiss Garantie (3 Jahre) handelt es sich um eine weitergehende, freiwillige Dienstleistung von Nikon Schweiz gegenüber Endkonsumenten. Im Garantiefall repariert oder ersetzt Nikon Schweiz während drei Jahren ab Kaufdatum jede durch sie verkaufte Kamera.
Für Kunden von Nikon Schweiz bedeuten die neuen und ab sofort geltenden Garantiebestimmungen also ein zusätzliches Weihnachts- und Treuegeschenk.
Nikon AG
CH-8132 Egg
Tel. o43 277 27 00
Es ist leicht, eine Garantie von 3 Jahren zu gewährleisten, wenn mann jeden Antrag mit der Begründung ablehnt:“Das Gerät wurde durch Stoss – bzw. Fallschaden beschädigt….“ und das bei einer 3 Monate alten Kamera, die nach 1 Monat bereits Mängel aufwies. ( D7100) Im Gegenzug macht man Reklame, dass auch Bären die Kamera zum Fressen gern haben! Es war Jahre lang mein Wunsch eine Nikon zu besitzen, auf die Entäuschung musste ich nur 3 Mon. warten…