Gestern Mittwoch, 6. Februar 2013 fand in Bern die Kick-off Veranstaltung des wiedergeschaffenen Fotografenberufes statt, an welcher neben den Initianten des USPP (Union Suisse des Photographes Professionnels) Vertreter der Schulen und Behörden teilnahmen. Offizieller Beginn der Fotografenlehre ist das Schuljahr 2013.
Seit rund vier Jahren ist der USPP zusammen mit einer Arbeitsgruppe damit beschäftigt, das Berufsbild des Fotografen neu auszuarbeiten. Am 31. Juli 2012 hat das damalige Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT, neu: Staatssekretariat für Bildung. Forschung und Innovation (SBFI)) die Verordnung über die berufliche Grundbildung Fotografin EFZ/Fotograf EFZ und den Bildungsplan unterzeichnet. Damit war die Fotografenausbildung per 1. Januar 2013 so strukturiert, dass die Lernenden mit dem Schuljahr 2013 in eine duale Fotografenlehre eintreten können.
An der gestrigen Kick-off Veranstaltung hat die Projektleiterin Yvonne Constantin des Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) die anwesenden Vertreter der Berufsschulen und kantonalen Berufsbildungsämter über den aktuellen Stand des wieder in Leben gerufenen Fotografenberufes informiert. Der Bildungsplan und die entsprechende Verordnung des Fotografenberufes sehen eine vierjährige Lehre vor mit 3,5 Tagen beruflicher Praxis im Ausbildungsbetrieb, eine schulische Bildung im obligatorischen Unterricht von insgesamt 2160 Lektionen und überbetriebliche Kurse an 15 bis 18 Tagen.
Während die duale Schulausbildung sowie die überbetrieblichen Kurse in Zusammenarbeit mit der Berufsschule Vevey (Centre d’enseignement professionnel – CEPV) für die Welschschweizer Kantone gelöst ist, laufen derzeit mit den entsprechenden Institutionen in der Deutschschweiz noch Verhandlungen. Columban Ruffner, Projektverantwortlicher Berufliche Grundausbildung des SBFI, stellte jedoch in Aussicht, dass auch diese Frage bis Ende Februar 2013 gelöst sei. Es steht somit organisatorisch der dualen Ausbildung den neuen Berufes Fotografin EFZ / Fotograf EFZ nach dem Prinzip einer klassischen Berufslehre grundsätzlich nichts mehr im Wege.
Die Aufgabe des Berufsverbandes USPP, welcher als Trägerschaft gegenüber dem SBFI verantwortlich ist, wird es nun sein die entsprechenden Ausbildungsplätze bei Fotografen, Fotostudios und in Betracht kommende Unternehmen zu finden, welche von den kantonalen Berufsbildungsämtern anerkannt werden müssen. Ferner beabsichtigt die USPP in der Deutschschweiz eine kompetente Kontaktperson zu wählen, welche für Fragen der Fotografen-Ausbildung zuständig sein wird und auch die Verhandlungen mit den Amtsstellen führt.
Weitere Informationen über den Fotografenberuf finden Sie unter www.uspp.ch
Weitere Fotoberufe:
● Fotofachfrau EFZ / Fotofachmann EFZ mit den drei Fachrichtungen «Fotografie», «Finishing» sowie «Beratung & Verkauf» des Berufsverbandes www.imaging-swiss.ch
● Fotodesignerin / Fotodesigner des Berufsverbandes Schweizer BerufsfotografInnen und Fotodesigner SBF
Lesen Sie zu diesem Thema folgende Beiträge:● Der Artikel Revidierte Berufsausbildung «FotografIn EFZ»: Grünes Licht für Fotografenlehre (11.10.2012) ● Der Artikel Fotografenausbildung auf Kurs (15.12.2011) ● Der Artikel Information über die neue Fotografen-Ausbildung – gestern in Bern, heute in Zürich (30.09.2011) ● Der Artikel Informationsveranstaltung zur beruflichen Grundbildung «Fotografin EFZ / Fotograf EFZ» (20.09.2011) ● Der Artikel Fotografenausbildung auf guten Wegen (08.11.2010) ● Die Analyse der Fotografenberufevon Peter Maurer (27.03.2010) ● Die tertiäre Ausbildung des Fotodesigners ● Artikel über die neuen Zielsetzungen des SBF vom 29.05.2009 und 08.06.2010 ● Artikel über die Gründung des neuen Verbandes USPP (11.10.2008) ● Artikel über den BBT-Entscheid vom 10.10.2008 |