Die Fondation Reinhardt von Graffenried schreibt auch dieses Jahr wieder den «Swiss Press Photo»-Wettbewerb aus, mit dem die besten Pressebilder des Jahres prämiert und die Qualität der Pressefotografie in der Schweiz gefördert werden soll. Einsendeschluss ist Freitag 10. Januar 2014. Die Preise werden am 25. April 2014 im Berner Stadttheater überreicht.
Die Zielsetzung der «Swiss Press Photo» der Fondation Reinhardt von Graffenried ist die Förderung des Fotojournalismus in der Schweiz. Zusammen mit einer fachkompetenten Jury selektiert sie die besten Einsendungen, übergibt die Gewinne in einer Gesamthöhe von CHF 30‘000.– anlässlich eines festlichen Anlasses am 25. April 2014 im Berner Stadttheater und verbreitet die Gewinnerbilder online, in Publikationen und in einer Wanderausstellung.
Die feierliche Übergabe des Medienpreises 2013 im Berner Stadtheater (Foto: Markus Senn)
Die Kategorien: Einzelfotos oder Serien, farbig oder schwarzweiss, können in einer der folgenden fünf Kategorien eingereicht werden:
1. «Aktualität» (Schweiz): Pressefotos von aktuellen Ereignissen (inkl. Umweltthemen).
2. «Alltag & Kunst» (Schweiz) : Vielschichtigkeit des täglichen Lebens und Schweizer Kultur in ihrem ganzen Spektrum.
3. «Porträt» (Schweiz): Charakteristische Darstellung von bekannten und weniger bekannten Personen.
4. «Sport» (Schweiz): Aktions- und Featurefotos aus Spitzen- und Breitensport.
5. «Ausland»
6. Neue Kategorie: «Reportagen aus der Schweiz» (nur Serien, farbig oder schwarzweiss).
Die Teilnahmebedingungen: Teilnahmeberechtigt sind schweizerische Berufsfotografen und ausländische, die seit mindestens drei Jahren in der Schweiz wohnen. Fotoagenturen und Bildredaktionen dürfen Bilder ihrer Mitarbeiterinnen einreichen. Pro Teilnehmer sind maximal zehn Einzelfotos oder fünf Bildserien à maximal zehn Fotos zugelassen. Gefordert ist die Einsendung von Originalgrössen, Ansichtsdateien werden nicht angenommen.
Die Fotos in den Kategorien 1 bis 5 müssen zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. Dezember 2013 aufgenommen und/oder in einem Schweizer Print- oder Onlinemedium veröffentlich worden sein. Bei der neuen Kategorie «Reportagen aus der Schweiz» muss diese NBedingung nicht erfüllt sein.
Die Teilnahme erfolgt ausschliesslich digital per Upload auf www.dermedienpreis.ch. Einzureichen ist zusätzlich ein Passfoto vor weissem Hintergrund als Ergänzung zum Profil und die Bestätigung, dass die Bilder nicht in einer Art bearbeitet wurden, die das übliche Mass überschreitet. Nicht zugelassen sind Collagen und Mehrfachbelichtungen.
Die Gewinner des Swiss Press Photo 2013 (Foto: Markus Senn)
Der Katalog: Die preisgekrönten und die besten Bilder werden im Swiss Press Photo-Jahrbuch veröffentlicht, welches auch allen Teilnehmerinnen nach der Preisverleihung zugesandt wird.
Der Einsendeschluss: Die Wettbewerbsbeiträge müssen bis spätestens am Freitag, den 10. Januar 2014, online eingereicht werden.
Die Preisverleihung: Die Preise werden am 25. April 2014 im Berner Stadttheater überreicht. Die persönliche Teilnahme der Preisträger wird erwartet.
Zielsetzung und Preise: «Swiss Press Photo» der Fondation Reinhardt von Graffenried fördert und unterstützt den Fotojournalismus mit einem jährlichen Preisgeld von insgesamt CHF 30’000.–. Der Hauptpreis beträgt CHF 20’000.– die fünf Kategorienpreise je CHF 2000.–.
Die Jury und ihr Vorgehen: Der Stiftungsrat der Fondation Reinhardt von Graffenried ernennt einen Jurypräsidenten, der dem Stiftungsrat sechs Jurymitglieder vorschlägt. Diese sollen anerkannte Persönlichkeiten sein, die entweder selbst im Medienbereich arbeiten oder mit dem Bildjournalismus vertraut sind. Sie bleiben ein Jahr im Amt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Das Prüfungs- und Bewertungsverfahren der Jury erfolgt nach folgenden Kriterien:
1. Das Sekretariat prüft die formale Übereinstimmung der eingereichten Bilder mit den Bedingungen der Ausschreibung.
2. Die zur Auszeichnung vorgeschlagenen Arbeiten sind von einer Mehrheit der Jurymitglieder zu bewerten.
3. Die Einsendungen werden nach inhaltlichen und ästhetischen Kriterien beurteilt.
4. Jurymitglieder haben in den Ausstand zu treten, wenn Arbeiten beurteilt werden, zu deren Autoren sie eine enge berufliche oder persönliche Beziehung haben.
5. Die Jury entscheidet mit absolutem Mehr, welche Arbeiten sie dem Stiftungsrat zur Auszeichnung vorschlagen will.
6. Die Jury begründet ihre Auswahl zuhanden des Stiftungsrates.
7. Der Stiftungsrat entscheidet endgültig.
Die Rechte der Stiftung: Die Stiftung hat das Recht, eingereichte Fotos unentgeltlich zu publizieren oder auszustellen, sofern dies der Zielsetzung des Preises dient und im Zusammenhang mit «Swiss Press Photo» der Fondation Reinhardt von Graffenried steht. Alle jurierten Bilder verbleiben im Besitz der Stiftung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.dermedienpreis.ch