Bis vor kurzem war der «Fotograf» in Österreich noch eine geschützte Berufsbezeichnung, welche eine Meisterprüfung voraussetzte. Nun hat der Verfassungsgerichthof entschieden, dass der Berufsschutz gegen das Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung verstösst.
Diesem Entscheid ist offensichtlich ein langer Streit vorausgegangen, doch scheint es nun einem Beschwerdeführer gelungen zu sein, beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung des Gewerbeschutzes des Berufsfotografen zu erwirken.
In der Urteilsbegründung heisst es: «Auch der Schutz der Konsumenten vermag keinen Rechtfertigungsgrund von solchem Gewicht zu bilden, das zum Ergebnis der Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs führt. Eine besondere Schutzwürdigkeit der Konsumenten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung eines Berufsfotografen besteht insbesondere deshalb nicht, weil es den Konsumenten durch Vorabbegutachtung der bisher durch den Berufsfotografen angefertigten Fotoaufnahmen und durch einen Vergleich mit Fotoaufnahmen anderer Berufsfotografen in ausreichender Weise möglich ist, die Qualität der Tätigkeit des Berufsfotografen einzuschätzen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass es sich bei Fotoaufnahmen häufig um Aufnahmen von nicht wiederholbaren Ereignissen handelt, mag dieser Umstand auch das Bedürfnis nach einer hochqualitativen Arbeit des Berufsfotografen verstärken.»
Damit steht es nun in Österreich jedem frei, sich als Fotograf selbständig zu machen und das Gewerbe ohne die zuvor obligatorische Meisterprüfung anzumelden.
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