Drohnen und Flugmodelle: Anpassung der Verordnung publiziert, wonach Drohnen oder Flugmodelle in einer Entfernung von weniger als 100 Metern von Menschenansammlungen nur mit einer Bewilligung betrieben werden dürfen. Die Bewilligungspflicht soll notwendig geworden sein, weil die Anzahl der Drohnen in letzten Zeit massiv zugenommen hat.
Hier der Originaltext des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL):
Bern, 10.07.2014 – In Zukunft dürfen Drohnen oder Flugmodelle in einer Entfernung von weniger als 100 Metern von Menschenansammlungen nur mit einer Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) betrieben werden. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat einer Anpassung der Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien zugestimmt. Die Anpassung tritt am 1. August 2014 in Kraft.
In Zukunft wird es verboten sein, Flugmodelle oder Drohnen mit einem Gewicht von 500 Gramm bis 30 Kilogramm in einer Entfernung von weniger als 100 Metern von Menschenansammlungen im Freien ohne Bewilligung des BAZL einzusetzen. Ab dem 1. August 2014 müssen die entsprechenden Gesuche beim BAZL eingereicht werden.
Eine Bewilligung kann unter der Bedingung erteilt werden, dass alle Vorkehrungen getroffen wurden, damit im Fall von technischen Problemen beim Fluggerät, bei der Bodenstation oder der Datenverbindung keine Drittpersonen gefährdet werden. Das BAZL wird die Wirksamkeit der präventiven Massnahmen und die Zuverlässigkeit der Systeme anhand der in der Luftfahrt geltenden Normen prüfen.
Mit der geänderten Verordnung reagiert das BAZL auf die Besorgnis der Bevölkerung über die wachsende Zahl von Drohnen am Himmel in der Schweiz. Zur Erinnerung: Der Einsatz von Flugmodellen oder Drohnen mit einem Gewicht von über 30 Kilogramm oder mit Steuerung ohne direkten Augenkontakt unterliegt bereits heute einer Sonderbewilligung durch das BAZL.
Was ist denn eine Menschenansammlung? 10 Leute, 100 Leute, 1000 Leute? Keine Drittpersonen zu gefährden ist gar nicht ausschliessbar. Wenn die Datenverbindung abbricht fällt das Ding runter, ist der Akku leer weil die Anzeige nicht stimmte fällt das Ding runter.
Auch völlig paradox ist das Gewicht. als wenn eine Drohne welche 499 Gramm wiegt weniger weh tut auf dem Kopf von Menschen als eine mit 500 Gramm.
Das ist mal wieder typischer realitätsfremder Quatsch von Bern.
Ja und für solchee Verbote sind sie immer sehr schnell…
@Chris Hildebrand : Hab ich mir auch gedacht!
Wenn es um wirklich wichtige Dinge wie die allgemeine Überwachung geht, hüllt man isch in peinliches Schweigen. Jedoch bei so belanglosen Themen, wie hier. Drohnen im Privatbesitz, wird im Eilverfahren ein neues Gesetz durch geboxt. Wenn dann, sollten sich die Politiker auch mal Gedanken über Kameras mit 60x Zoom machen. Eine Drohne höre ich wenigstens. Aber bei der ganzen Überwachung die vom Staat her kommt, scheint mir das ein sehr zurecht geschminktes Verbot.