Urs Tillmanns, 20. November 2014, 07:00 Uhr

Metz: Sanierung über ein Insolvenzverfahren

Metz hat einen Insolvenzantrag gestellt, um sich zu sanieren und insbesondere die Strukturprobleme der TV-Sparte zu lösen. Dabei läuft der Betrieb unverändert weiter, und die Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind bis Ende Januar 2015 gesichert. Ziel des Insolvenzverfharen sei es, «den Geschäftsbetrieb und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten».

 

Hier die unredigierte Pressemitteilung von Metz:

Zirndorf, 19. November 2014. Der bekannte deutsche TV-Premiumhersteller Metz will sich über ein Insolvenzverfahren sanieren. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das zuständige Insolvenzgericht Rechtsanwalt Joachim Exner, Partner der Kanzlei Dr. Beck & Partner. Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens mit rund 540 Mitarbeitern läuft ohne Einschränkungen weiter.

Exner hat sich heute sofort nach seiner Bestellung zum Sitz des Unternehmens in Zirndorf bei Fürth begeben und macht sich zurzeit ein Bild der Lage. Bereits am Donnerstag wird die Geschäftsleitung die Mitarbeiter über die Situation und die nächsten Schritte informieren. Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind über das Insolvenzgeld für drei Monate bis Ende Januar 2015 gesichert. Exner wird sich überdies um eine Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes bemühen, damit die Mitarbeiter ihre Zahlungen wie gewohnt erhalten.

«Ziel ist es, den Geschäftsbetrieb und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten», betonte Exner heute in Zirndorf. «Die Chancen dafür stehen gut: Metz verfügt über eine renommierte Marke, eine wettbewerbsfähige Technologie und hochqualifizierte Mitarbeiter!» In den kommenden Wochen wird Exner gemeinsam mit der Geschäftsführung die zur Verfügung stehenden Sanierungsoptionen prüfen. Denkbar ist sowohl ein Insolvenzplan als auch die Sanierung des Unternehmens über den Einstieg eines Investors.

«Der Geschäftsbetrieb wird im vorläufigen Insolvenzverfahren in vollem Umfang fortgeführt», unterstrich Dr. Norbert Kotzbauer Geschäftsführer der Metz-Werke GmbH & Co KG. «Unsere Partner können sich auch künftig auf Metz als zuverlässigen und serviceorientierten Premium-Anbieter verlassen!»

«Trotz des Insolvenzverfahrens sind Produktion und Lieferfähigkeit von Metz umfassend gesichert», ergänzte Geschäftsführer Manfred Billenstein. «Unsere Handelspartner können sich auf die gewohnte schnelle Lieferung von Waren weiterhin voll verlassen. Auch der bewährte Metz-Kundendienst (Hotline, Ersatzteile etc.) ist gesichert.»

Wie andere europäische Hersteller auch hatte die TV-Sparte von Metz seit Jahren unter den andauernden Strukturproblemen der TV-Geräte-Branche zu leiden. Zwar hat sich Metz u.a. durch eine Änderung der Sortimentsstruktur frühzeitig auf die Krise eingestellt, und das durchaus mit Erfolg: Mit einem wertmässigen Marktanteil von ca. 16% im Oktober 2014 hat sich die Marke Metz im Handel nach den Rückgängen der letzten Jahre wieder stabilisiert. Die dafür nötigen Investitionen haben jedoch an der Substanz des Unternehmens gezehrt. Deshalb hat Metz frühzeitig auch nach Möglichkeiten gesucht, durch eine Investorenlösung den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Dieses Ziel soll im Insolvenzverfahren nun weiter verfolgt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.metz.de

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