Urs Tillmanns, 15. November 2015, 17:09 Uhr

JPEG-Format mit Weitergabeschutz: Sinnvoll oder unnötig?

JPEG_LogoAlle paar Jahre macht ein neues JPEG-Format von sich reden. Nachdem das angeblich revolutionäre JPEG 2000 käumlich genutzt wird und inzwischen vom JPEG-Expertenkomitee laufend neue Varianten vorgeschlagen werden, soll das jüngste JPEG mit einem Weitergabeschutz versehen sein. Ist das sinnvoll oder unnötig?

 

Eine aktuelle Initiative der «Joint Photographics Experts Group» schlägt vor, einen Weitergabe-Schutz in das populäre Bildformat JPEG integrieren. JPEG ist vor allem durch das Internet und die weiträumige Unterstützung durch Digitalkameras zum am häufigsten verwendeten Bildstandard geworden. Eine Änderung würde also die meisten von uns betreffen.

 

© Blende, Manuela Weidmann

Sollen JPEG-Dateien künftig «abschliessbar» sein?  Foto: © Blende, Manuela Weidmann, «Das geheimnisvolle Schloss»

Die Pläne des JPEG-Komitees – übrigens kein Unternehmen oder Verein, sondern ein freier Expertenzusammenschluss – stehen daher in den Medien derzeit heftig in der Diskussion. Einige wittern gar den Untergang des freien Teilens von Bildern im Internet, andere begrüssen die Initiative als längst überfällig. Vor allem professionelle Fotografen klagen nämlich über Bilderklau und manche stellen ihre Aufnahmen deshalb gar nicht mehr ins Internet. Die leichte Weitergabemöglichkeit beunruhigt auch viele Hobbyfotografen, die sich sorgen, dass persönliche Aufnahmen in fremde Hände gelangen. Ist der Vorstoss des JPEG-Komitees also positiv oder negativ? Um sich eine fundierte eigene Meinung zum Thema zu bilden, muss man zunächst einmal genau hinschauen, was überhaupt vorgeschlagen wurde.

 

Was genau plant das JPEG-Komitee?

Dem JPEG-Komitee geht es in seiner Iniative «Privacy & Security» nicht nur um einen Kopierschutz, sondern auch um die Integrität der eigentlichen Aufnahme. Die heutigen umfangreichen Möglichkeiten der Bildbearbeitung lassen auch das zu einem wichtigen Thema werden, denn wohl keiner von uns möchte, dass ein verfälschtes Foto unter dem eigenen Namen verbreitet wird.

Um Bilder in Zukunft zu schützen, setzen die Pläne des JPEG-Komitees bei bereits existierenden Standards an. Das ist vor allem das bereits verabschiedete Format JPEG XT, das eigentlich ursprünglich vor allem für HDR-Aufnahmen entwickelt wurde. Es sieht – vereinfacht gesagt – zwei Versionen des Bildes in einer Datei vor. Eine könnte auch von älteren Programmen noch gelesen werden und zum Beispiel eine niedrig aufgelöste oder teilweise verpixelte Version des Bildes enthalten. Das hochaufgelöste Original könnte verschlüsselt abgelegt werden, so dass es nur Befugten zugänglich ist.

Teil des Vorstosses ist auch die Verschlüsselung der Metadaten. Schon heute werden in einer Bilddatei nämlich nicht nur die eigentlichen Farb- und Helligkeitsinformationen gespeichert, sondern auch noch eine Reihe von zusätzlichen Angaben wie etwa zur verwendeten Kamera oder dem Aufnahmeort. Gerade bei letzterem kann es im Sinne des Persönlichkeitsschutzes sein, diese Daten nicht öffentlich einsehbar zu machen. Derzeit stehen jedoch alle Metadaten im Klartext in der Bilddatei. So kann sie nicht nur jeder lesen, sondern auch recht einfach verändern.

 

Wo liegen die Vorteile und die Probleme?

Die angedachte Lösung hat den Vorteil, dass sie auf etablierten Technologien aufsetzt, also sowohl durchdacht als auch technisch machbar ist. Wessen Software das neue Format noch nicht unterstützt, bekäme voraussichtlich zumindest die Zweitdatei zu sehen.

Bei der nach wir vor selten eingesetzten Verschlüsselung von E-Mails werden aber auch die Probleme deutlich: Eine Verschlüsselung bringt Aufwand mit sich. Und das nicht nur einmalig zur Erstellung von Schlüsselpaaren, sondern auch bei jedem Öffnen des Bildes. Bei den heutigen leistungsstarken Rechnern und mobilen Geräten dürfte das jedoch bei einer reinen Verschlüsselung der Metadaten kaum spürbar sein. Die Komplettverschlüsselung könnte jedoch zu längeren Ladezeiten führen. Ob solche Probleme auftreten können und welche weiteren sich möglicherweise noch zeigen, lässt sich erst genauer absehen, wenn die Diskussionen um die konkrete Implementierung weiter fortgeschritten sind (dazu gleich mehr).

Das allergrösste Problem liegt jedoch darin, dass angezeigte Bilder nur noch begrenzt gegen ein Abfotografieren – ob per Screenshot oder sogar Kamera – geschützt werden können. Die Electronic Frontier Foundation (EFF), die sich dem freien Datenfluss verschrieben hat, kritisiert die Pläne des JPEG-Komitees genau damit. Digitale Musik hat ebenso wie raubkopierte Filme und Software gezeigt, dass jedes Schutzsystem in der Tat immer Findige anzieht, die es unterwandern. Dennoch zeigen beide Bereiche auch, dass ein Erschweren und Kriminalisieren des Kopierens durchaus einen deutlichen Effekt erzielt und eine weiträumige Verbreitung minimieren kann.

 

Wann können wir mit dem Bilderschutz rechnen?

Ob man die Initiative des JPEG-Komitees nun begrüsst oder ablehnt: So schnell werden Sie ihre Auswirkungen kaum zu spüren bekommen – selbst wenn sie eins zu eins wie vorgeschlagen umgesetzt würde. Denn zunächst einmal ist der Vorstoss noch in der Vorschlagsphase und wird in mehreren Workshops erst mal intensiv diskutiert. Selbst wenn irgendwann ein bindender Standard verabschiedet wird, wird es dann davon abhängen, ob die Programme zur Anzeige und Verarbeitung von JPEGs ihn auch umsetzen. Und letztlich dann auch wieder davon, ob alle Bilderproduzenten den Schutz überhaupt einsetzen. Die JPEG-Variante JPEG2000, die bereits ein Sicherungssystem enthält, etwa fristet noch immer ein Nischendasein.

 

Was können wir in der Zwischenzeit tun?

Auch wenn bisher noch keine so umfassende Lösung zum Schutz von Fotos existiert, wie sie das JPEG-Komitee vorschlägt, gibt es schon vielfältige Möglichkeiten, seine Aufnahmen gegen unbefugte Verbreitung zu sichern. Das beginnt damit, seine Fotos nur dort hochzuladen, wo man mit den Nutzungsbedingungen einverstanden ist. Facebook etwa sichert sich eine «übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung» jedweder Fotos und Videos. Wer das unterschreibt, muss sich bewusst sein, dass die Fotos an Orten auftauchen können, die einem nicht lieb sind. Was privat bleiben soll, belässt man also am besten auch im privaten Bereich.

Es geht damit weiter, seine für die Öffentlichkeit bestimmten Aufnahmen konsequent mit Copyright-Informationen zu versehen. Viele Kameras für ambitioniertere Fotografen bieten die Möglichkeit zur Eingabe des Urhebernamens schon in den Voreinstellungen. Alternativ bieten auch Bildverwaltungsprogramme wie Lightroom eine entsprechende Möglichkeit. So sind dann zumindest schon mal alle Bilder mit dem eigenen Namen versehen. Da Metadaten, wie diese Angabe leicht verändert werden können, ist es bei ausreichender krimineller Energie des Bilderklauers kein sicherer Schutz, aber immerhin schon eine Massnahme, die hilft, Gelegenheitsdiebe zu überführen. Eine weitere Massnahme sind Wasserzeichen, die ebenfalls mit entsprechenden Programmen leicht in Bilder eingefügt werden können, die man online stellen will.

Quelle: www.prophoto-online.de

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7 Kommentare zu “JPEG-Format mit Weitergabeschutz: Sinnvoll oder unnötig?”

  1. Die Idee finde ich sehr gut, denn der Bilderklau im Internet ist ein latentes Problem. Der Bilderklau wird zum Teil auch von Grossen Firmen wie Comparis (abkupfern z.B. von Wohnungsinseraten) täglich mit dem Segen des Bundesgerichts durchgeführt. Solchen Praktiken könnte damit Einhalt geboten werden. Uberigens: Es gibt ein gutes Add On für Webbrowser: Who stole my picture, das findet sehr schnell im Internet verbreitete Bilder.

  2. Seit Jahren ist das mein Wunsch! Und er scheint technisch nun doch möglich! Der Bilderlieferant hat weiterhin die Möglichkeit, seine Bilder im bisherigen JPEG Format weiterzugeben, oder er wählt die verschlüselte Form. Ein begrüssenswerter Schritt!

  3. Es gibt nur einen wirklichen Schutz : nicht publizieren !

    Solange das Bewustsein für den Wert eines Bildes auf dem jetztigen Niveau bleibt ändert sich kaum was.
    Das Schicksal von JPG-2000 sagt doch eigentlich alles über die Bereitschaft den Wert eines Bildes anzuerkennen.

    Das ist schade, aber es ist so.

  4. Eigentlich kommt dies 15 Jahre zu spät.

    Meiner Meinung ist das zudem überflüssig und kontraproduktiv. Es gibt bereits genügend Möglichkeiten, eine Nutzung durch Unberechtigte einzudämmen. Man darf es Bilderklauern nicht zu einfach machen und sollte bei Bedenken und Ängsten zurückhaltender publizieren.

    Jeder Schutz kann eine gewisse Zeit nach seiner Einführung und mit einem gewissen Aufwand ausgehebelt oder umgangen werden. Deshalb wäre ein solcher Schutz nur temporär und zudem trügerisch.

  5. Wer Bilder digital in hoher Auflösung publiziert, muss sicherstellen, dass sie nur in den Ländern betrachtet werden können, in welchen er auch die rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten hat, wenn die Bilder ohne Lizenz genutzt werden. Geofencing ist heute ohne technische Schwierigkeiten realsieribar und löst einen Großteil der Probleme.

  6. Gerade bei zertifiaktbasierter Verschlüsselung ist es sehr schwirig und auch aufwendig sicher zustellen das die Daten auch in Zukunft vom Eigentümer gelesen werden können. Was passiert wenn das Zertifikat ausläuft? müssen die Daten regelmässig neu verschlüsselt werden? oder laufen die Zertifikate nicht ab was auch unsicher ist?
    Das währe für mich zu unsicher. Was nützt der Kopierschutz wenn man nicht mehr auf die Eigenen Bilder zugreiffen kann?

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