Die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) hat ein Faltblatt unter dem Titel «Das eigene Bild: Alles, was Recht ist». Dieses enthält wichtige Informationen zum Thema «Recht am eigenen Bild», die sowohl für Fotografen als auch für Fotografierte wissenswert sind. Anhand von verschiedenen Praxisbeispielen zeigt das Informationsblatt jeweils die entsprechende Rechtslage auf.
Es gibt im Schweizer Recht keinen speziellen Artikel mit dem Titel «Recht am eigenen Bild», und doch besitzt jede Person dieses Recht. Was bedeutet das? Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht und besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm verwendet werden – wobei die Veröffentlichung diejenige Art der Verwendung ist, bei der die meisten Probleme entstehen. Denn wie meistens bei gesetzlichen Bestimmungen gibt es Ausnahmen für die Regel; das Recht am eigenen Bild gilt nicht absolut.
Die vorliegende Broschüre zeigt anhand von verschiedenen Beispielen in welchen Situationen die Einwilligung der abgebildeten Person erforderlich ist und wann Bilder mit Personen ohne deren Einwilligung verwendet, bzw. veröffentlicht werden dürfen. Besonders für Fotografen ist es wichtig, diese Rechtssituationen genau zu kennen, damit man weiss in welchen Fällen man die Bewilligung der abgebildeten Person einholen muss und wann dies nicht erforderlich ist.
Im Zweifelsfall gilt: «Ask before you post!»
Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden.
Beachten Sie auch diese Kampagne auf der Webseite der Schweizerischen Kriminalprävention
Schön, dass sich da jemand einmal die Arbeit gemacht hat, diverser Szenarien zusammenzustellen.