Um Fotos professionell zu präsentieren und zu verteilen haben sich seit Anfang der 2000er Jahre etliche spezialisierte Photo bzw. Image Hosting Services etabliert, darunter auch flickr und SmugMug. Sie bieten Amateur- und Profifotografen die Möglichkeit Fotodateien hochzuladen, um ihre Fotos online zu zeigen, sei es als Portfolio oder als Bildauswahl für Kunden/Auftraggeber und Freunde, aber auch um Fotos zum Herunterladen bereit zu stellen. Dabei kann der Zugriff zur Betrachtung und für einen allfälligen Download gezielt definiert bzw. eingegrenzt werden. (Oft ist es auch möglich einen Shop zu integrieren, damit Kunden bestimmte Fotos als Dateien oder als Prints in beliebiger Form bestellen können.)
SmugMug hat flickr übernommen
Am Wochenede wurde bekannt, dass der 2002 gegründete us-amerikanische Photo Hoster SmugMug, die Fotoplattform flickr übernommen hat. SmugMug gehört in den USA mit seinen ausgefeilten Funktionen zu den bekanntesten Diensten unter Fotoamateuren und Fotoprofis, wird aber von Profis weltweit genutzt. Flickr war 2004 in Kanada gegründet worden, verstand sich stets nicht nur als Photo Hoster, sondern auch als eine Online-Community und bietet bis heute sowohl einen eingeschränkten kostenlosen Account als auch einen kostenpflichtigen Pro-Account an. Bereits 2005 war flickr vom einstigen Internetgiganten Yahoo übernommen worden, der seinerseits 2016 von der Unternehmensgruppe Verizon übernommen worden ist. Flickr hat in den verangenen Jahren an Bedeutung verloren – wohl auch wegen den vielen kostenlosen Angeboten, die besser in Mobile-dominierte Welt integriert sind und weil flickr gegenüber professionelleren Diensten wie Photobucket, SmugMug, Zenfolio technisch sowie vom Funktionumfang im Vergleich zurückgeblieben ist.
Mit der Übernahme durch das Familienunternehmen SmugMug soll flickr weiterhin als eigenständiger Dienst bestehen bleiben, wobei sich vorerst bis auf die AGBs nichts ändern soll.
Weitere Infos
«SmugMug + Flickr together» (Infos bei SmugMug)
Meldung mit Interview auf USA today (Online-Artikel)