Nach mehr als sechs Jahren Beratungen, zähen Verhandlungen, mehr als 1‘000 Stellungnahmen, zig Versionen von Gesetzesartikeln und zahlreichen Anträgen in beiden Kammern des Parlaments, ist die Revision des Urheberrechts nach dem «Ja» des Ständerates (36 Ja, 0 Nein, 3 Enthaltungen) beinahe im Trockenen.
Fotografien sind künftig unabhängig von ihrer «individuellen Gestaltung» geschützte Werke. Damit wird auch in der Schweiz endlich ins Gesetz geschrieben, was für alle fairen Nutzer schon bisher eine Selbstverständlichkeit war: Wer ein Bild eines Dritten über den privaten Rahmen hinaus nutzen will, holt hierfür zuerst das Einverständnis des Autoren / der Autorin ein.
Im September findet nun noch ein Differenzbereinigungsverfahren statt, weil National- und Ständerat in einigen Punkten der URG-Revision unterschiedliche Lösungen vorsehen; der Lichtbildschutz ist davon jedoch nicht betroffen.
An welchem Datum das revidierte Gesetz in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt. Die einzelnen Voten der Debatte vom 5. Juni 2019 sind hier nachzulesen.
Dank für ihre vorbildliche Organisations- und Informationsarbeit gebührt der «Arbeitsgruppe Lichtbildschutz» unter der Leitung von Christoph Schütz, die sich die letzten sechs Jahre intensiv für die Anliegen der Fotografen und folgender Berufsverbände eingesetzt hat:
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite http://fotografie-urheberrecht.com
und im Artikel «Der Lichtbildschutz beseitigt die Rechtsunsicherheit im Umgang mit Fotografien», Fotointern vom 23.06.2018, 10:00
Das man jetzt auch in der Schweiz Rechte an seinen Aufnahmen haben kann, ist schön. Inzwischen geht die Entwicklung jedoch weiter und fordert die Lizenzierung der Bildrechte an Abbildungen von Werkstücken, die von Dritten entworfen wurden. In manchen EU-Ländern muss man damit rechen, dass man ein Auto nur noch dann fotografieren darf, wenn man die Lizenz vom Hersteller erworben hat.