Die Arbeitsgruppe Lichtbildschutz und die ihr angeschlossenen sechs Berufsverbände sind erfreut, dass die eidgenössischen Räte am Freitag, 27. September 2019 in der Schlussabstimmung der Herbstsession mit 194 zu 2 Stimmen (Nationalrat) und 43 zu 0 Stimmen bei zwei Enthaltungen (Ständerat) der URG-Revision und damit auch einem besseren Schutz von Fotografien deutlich zugestimmt haben. Die Einführung des revidierten Gesetzes ist für Frühjahr 2020 vorgesehen.
Die «Arbeitsgruppe Lichtbildschutz» war während fünf Jahren im Interesse und mit Unterstützung dieser sechs Berufsverbände tätig
Für die Fotografinnen und Fotografen hat sich ihr unermüdlicher Einsatz über die vergangenen sieben Jahre gelohnt: Dank dem gesetzlich verankerten Lichtbildschutz ist endlich auch in der Schweiz klar, dass Fotografien nicht mehr einfach ungefragt genutzt und weiterverkauft werden dürfen.
Der Lichtbildschutz garantiert allen Bildschaffenden – ob Profis oder Amateure – jenen Respekt gegenüber ihrer Arbeit, der mit der Digitalisierung und Selbstbedienungsmentalität zunehmend verloren gegangen ist.
Fotointern möchte im Namen seiner Leserinnen und Leser der Arbeitsgruppe Lichtbildschutz, insbesondere Christoph Schütz, für ihren langjährigen und unermüdlichen Einsatz danken.
Weitere Infos finden Sie unter www.fotografie-urheberrecht.com sowie in diversen früheren Artikeln auf Fotointern.ch
Ich habe die Sache nicht genau verfolgt. Es scheint, dass man z.B. in Deutschland das Urheberrecht überhaupt nicht abtreten kann. Ist das hier auch der Fall?
Urteil schwächt die Rechte an Fotos – «So wird das Internet zum Selbstbedienungsladen»
https://www.tagesanzeiger.ch/so-wird-das-internet-zum-selbstbedienungsladen-404772556289
Neues Gesetz schon wieder verwässert?