Die Schweizer Berufsfotografen und Filmgestalter SBF begrüssen zusammen mit der Gewerkschaft Syndicom und fünf weiteren Verbänden* in den Medien- und Kreativbranchen den Entscheid des Bundesrats, die Unterstützungsmassnahmen im Rahmen der Coronavirus-Pandemie auf alle Selbständigerwerbenden auszuweiten.
«Freischaffende und Selbständigerwerbende in den Medien- und Kreativberufen erhalten seit dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stillstand kaum noch Aufträge und haben daher massive Einkommensausfälle. Gleichzeitig fallen sie bei allen bisherigen Unterstützungsangeboten mehrheitlich durch die Netze. Die heute vom Bundesrat angekündigte Hilfe löst diese Probleme endlich:
• Alle Selbständigen mit einem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen zwischen 10‘000 und 90‘000 Franken erhalten Zugang zu Ergänzungsleistungen via der Erwerbsersatzordnung (EO).
• Wer wegen der Corona-Massnahmen Umsatzeinbussen aufzeigen kann, kann rückwirkend ab dem 17. März ein Taggeld (abhängig vom AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen) von maximal CHF 196.- pro Tag über die EO beantragen.
• Die Ausgleichskassen können unrechtmässig bezogene Leistungen zurückfordern.
• Die Massnahmen gelten vorerst für zwei Monate.
Wir sind zufrieden mit diesem Entscheid, da er einem Grossteil von euch tatsächlich durch diese zwei Monate helfen wird. Trotzdem werden wir die Umsetzung genau beobachten und Personen, die nach wie vor in Schwierigkeiten sind, unterstützen und uns im Parlament für eine Verlängerung der Unterstützungsmassnahmen einsetzen.»
* Die Information erfolgt im Namen und Auftrag der folgenden Organisationen:
Illustratorinnen und Illustratoren Schweiz, Schweizer Berufsfotografen und Filmgestalter SBF, Schweizer Syndikat Medienschaffender SSM, Schweizerischer Werkbund SWB, Union Suisse des Photographes Professionnels USPP, vfg –vereinigung fotografischer gestalterInnen und syndicom – Gewerkschaft Medien und Kommunikation.
Weitere Informationen:
• Der SBF hat sämtliche rechtlichen Informationen zur Coronavirus-Situation auf einer Webseite zusammengefasst.
• Link zur Medienmitteilung des Bundesrates und zur Verordnung.