Urs Tillmanns, 18. Januar 2021, 07:00 Uhr

Covid-19-Massnahmen: Sind die Fotofachgeschäfte ab heute offen oder zu?

Zwar schafft die «Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie» auch nur bedingt Klarheit darüber, welche Detailhandelsunternehmen ab heute geöffnet haben und welche Dienstleistungen und Verkäufe sie anbieten dürfen, doch stimmt die Aussage nicht, dass Fotofachgeschäfte generell geöffnet haben, wie dies zum Beispiel im Blick und bei Watson publiziert wurde.

Die «Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie» sagt im Anhang 2 (Abs, 2.7) grundsätzlich, dass Fotoverbrauchsmaterial verkauft werden dürfe, also Speicherkarten, Filme, Fotopapier, Tintenpatronen etc., und dass das Abholen bestellter Waren vor Ort (Art. 5e) zugelassen sei. Beratungen und Dienstleistungen im Geschäft sind jedoch nicht erlaubt. Hingegen dürfen Personenbildbisse im Studio realisiert werden, da Fotostudios von den aktuellen Betriebsschliessungen nicht betroffen sind, wie der Verband Schweizer Berufsfotografen und Filmgestalter (SBF) auf seiner Webseite mitteilt.

Wir haben zur ausserordentlichen Lage in der Fotobranche ein Statement von Alex Mächler, Präsident des Fotoverbands Imagingswiss, eingeholt:

«Die vom Bund am 13. Januar 2021 beschlossenen, weiteren drastischen Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie sind alles andere als klar und beschäftigen die Fotobranche einmal mehr aufs Äusserste. Ich persönliche gehe davon aus, dass die meisten Fotobetriebe und Fotostudios am Montag ihre Betriebe, zumindest zum Teil oder mit eingeschränkten Öffnungszeiten, öffnen werden.

Für viele Fotofachbetriebe und Fotostudios ist es sicher gut, dass man nach wie vor die meisten aller Dienstleistungen, selbstverständlich unter Einhaltung der Schutzmassnahmen, anbieten darf. Dazu gehören Ausweis- und Bewerbungsbilder, das Erstellen und die Weiterverarbeitung von Prints, das Entgegennehmen von Reparaturen, aber auch der «Rent»-Service usw. Eine grosse Herausforderung bedeutet es für Betriebe, die eher oder ausschliesslich vom Verkauf von Fotoartikeln wie Kameras und dessen Zubehör oder anderen im Fotohandel erhältlichen Geräten leben.

In der Liste der «Güter des täglichen Bedarfs» – und nur das darf verkauft werden – wurden lediglich ‘Fotoverbrauchsmaterial’, wie Batterien und Akkus aufgeführt. Welche weiteren Produkte noch zu den ‘Güter des täglichen Bedarfs’ zählen bleibt zu erahnen. 

Die Abklärungen des Verbandes Imagingswiss zum Verkauf von Geräten und dessen Zubehör haben ergeben, dass diese Produkte ausschliesslich über ‘click and collect’ verkauft werden dürfen. (‘Click and Collect’ bezeichnet einen Vorgang, bei dem eine Online-Bestellung in einem stationären Einzelhandelsgeschäft abgeholt wird.) Dabei erfolgt bei einigen Betrieben die Kaufberatung, aber auch der Support bei Problemen mit Kameras oder mit Bildern, live mit Videokameras oder per Telefon. Ganz im Sinne der obersten Devise des Fachhandels, für den Kunden immer die beste Lösung zu finden.

Dass der Bund verschärfte Massnahmen verordnet hat, dies jedoch ohne den Nachweis zu erbringen, dass im Detailhandel (wie auch in den Gastrobetrieben) eine erhöhte Ansteckungsgefahr für Menschen herrscht, wird durch die Härtefallregelung und der Kurzarbeitsentschädigung nur zum Teil abgedeckt. Der Entzug der Wirtschaftsfreiheit führt bei einigen Betrieben auch zu einer Ohnmacht und grossen finanziellen Engpässen, die bei den Gastrobetrieben auf 2,5 Milliarden Franken und im Freizeitbereich auf 800 Millionen Franken geschätzt werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Fotobranche nach wie vor auf die grosse Unterstützung der Mitbürger und ihrer treuen Stammkundschaft zählen darf.»

Beste Grüsse und bleiben Sie gesund
Alex Mächler, Präsident Imagingswiss – der Fotoverband

 

Weitere Infos: «Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie» (PDF).

 

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