Symbolbild
Der diesjährige Fotointern-Adventskalender wird mit einem universellen Zubehör eröffnet, das für seinen vielfältigen Praxisnutzen bekannt ist. Das «MeFOTO RoadTrip PRO» Carbon Stativ kommt immer dort zum Einsatz, wo ein fester Kamerahalt gefordert ist, sei es als reguläres Stativ bis 1,52 cm Höhe, als Einbeinstativ zum Beispiel für Video-Drehs, als Selfie-Stick, auf einer Tischplatte oder als Desktop-Stativ. Es gibt kaum eine Aufnahmesituation, wo das MeFOTO RoadTrip PRO nicht Sinn machen würde, um schärfere und unverwackelte Foto- oder Video-Aufnahmen realisieren zu können.
Mit der Arca-kompatible QR-Platte, PMM70, ist es kompatibel mit Smartphones und verfügt über einen ¼“ Befestigungssockel. Der interne Beinsatz wird in der Säule aufbewahrt und kann am Boden oder als Tischstativ verwendet werden. Das Gewicht der Carbonfaser-Versionen beträgt 1,37 kg. Als ebenfalls erhältliche Aluminium-Version wiegt das Roadtrip Pro 1,64 kg. Es ist durchdacht konstruiert und auch auf hohe Belastungen mit schweren Kameras ausgelegt. Die Länge im zusammengeklappten Zustand beträgt 38.5 cm.
Max. Höhe 1.52 m
Packmass 38.5 cm
Gewicht 1,37 kg
Das Roadtrip PRO Reisestativ ist in Aluminium und Carbon in den drei Farben, Schwarz, Silber und Pacific Blau erhältlich. Das zu gewinnende MeFOTO RoadTrip PRO Carbon Stativ ist silbernfarbig und hat einen Gewinnwert von CHF 195.00. Es wurde uns freundlicherweise von der Firma GraphicArt zur Verfügung gestellt.
Mitmachen: So geht’s
Unsere Wettbewerbsfrage: «Auf welche Nutzlast ist das MeFOTO RoadTrip PRO Carbon ausgelegt?»
• Senden Sie Ihre Antwort bis heute Abend, spätestens 20:00 Uhr, an
wettbewerb [at] fotointern.ch
• Bitte geben Sie Ihre Postadresse an, damit Ihnen, falls Sie gewinnen, der Artikel per Post zugestellt werden kann.
Morgen um 07:00 Uhr geht das nächste Fensterchen am Fotointern-Neujahrskalender auf. Reinschauen und Mitmachen nicht verpassen!
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden per E-Mail direkt benachrichtigt. Ihre Namen werden nicht publiziert. Über den Wettbewerb kann keine Korrespondenz geführt werden. Die Barauszahlung des Gewinnwertes und der Rechtsweg sind ausgeschlossen.
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